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Brandschutzordnungen

Das Schutzziel eines Arbeitgebers liegt in der Sicherheit seiner Angestellten sowie dem Schutz der vorhandenen Sachgüter.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es festgelegter Verhaltensweisen und Regularien. Dieses geschieht in Teilen in einer Brandschutzordnung, welche individuell auf ein Objekt hin erstellt wird und Regeln und Verhaltensweisen zur Brandverhütung und das richtige Verhalten im Brandfall beschreibt.

Brandschutzordnung Teil A (gemäß DIN 14096)

ist ein einseitiger, öffentlicher Aushang und richtet sich an alle Nutzer der baulichen Anlage.
Sie enthält Kurzhinweise zur Brandverhütung sowie zum richtigen Verhalten im Brandfall, zur Brandmeldung und Brandbekämpfung.

Brandschutzordnung Teil B (gemäß DIN 14096)

richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten. Teil B der Brandschutzordnung ist die Grundlage zur regelmäßigen Brandschutzunterweisung der Beschäftigten.
In Teil B werden vorbeugende Maßnahmen zur Brandverhütung beschrieben. Dies beinhaltet die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung, die Brandmeldung, das richtige Verhalten bei einem Feueralarm, sowie die Brandbekämpfung.


Brandschutzordnung Teil C (gemäß DIN 14096)

richtet sich an Personen mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben, z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftrage oder Brandschutzhelfer.
In Teil C werden die Aufgaben beschrieben, welche im Falle eines Brandes unter Beachtung des Eigenschutzes auszuführen sind. Dies umfasst die Brandverhütung und Bekämpfung, sowie nachfolgende Sicherungsmaßnahmen als auch Vorbereitung für den Feuerwehreinsatz. Ein Alarmplan mit wichtigen Ansprechpartnern ist Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C.


Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben zur Entwicklung Ihrer Brandschutzordnung.

- grundlegende Brandschutzanalyse zur Ermittlung des brandschutztechnischen Istzustandes Ihrer baulichen Anlage/n
- Entwicklung einer Leitlinie zum betrieblichen Brandschutz
- Ausarbeiten eines Grobkonzeptes zum organisatorischen Brandschutz in Anlehnung an die DIN 14096
- Fixierung von Aufgaben und Zuständigkeiten, die im Brandfall von gewissen Personen umgesetzt werden müssen
- Beschreibung von Maßnahmen für besondere Risiken und Schutzmaßnahmen

Am Ende dieses Prozesses steht Ihre Brandschutzordnung, ein wichtiger Bestandteil zur Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflichten gemäß BGB, MBO und ArbSchG.


Jeder Mitarbeiter ist gemäß ArbSchG verpflichtet, die Ziele und Anforderungen der Brandschutzordnung umzusetzen.
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